Festlegung neue Grundsteuer
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 über die neue Grundsteuer entschieden. Ab 2025 gilt für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 510%. Damit wird nach aktuellem Stand eine Aufkommensneutralität im Vergleich zur bisherigen Besteuerung erzielt. Die Berechnung erfolgte auf Grundlage der Daten zu den Grundsteuermessbeträgen. Für rund 90% der Objekte in Blankenheim liegen dazu Angaben des Finanzamtes vor. Die Hebesätze zur Grundsteuer A (400) sowie die Gewerbesteuer (380) bleiben unverändert.
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