Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren zum Bauvorhaben: "Rückbau Bahnenergieleitung Blankenheimer Tunnel"
Bekanntmachung
über die Auslegung
zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben
Rückbau Bahnenergieleitung Blankenheimer Tunnel
(Geschäftszeichen: 631ppw/013-2026#021)
Das geplante Bauvorhaben befindet sich entlang der zweigleisigen elektrifizierten Strecke 6343,
Halle (S) Hbf - Hannoversch Münden zwischen km 46,960 und km 48,200 in der Gemeinde
Blankenheim. Die beiden Oberleitungsanlagenabschnitte Bf Blankenheim Trennung und Bf
Blankenheim Kreis waren bislang durch eine Speiseleitungstrasse schaltungstechnisch verbunden.
Die Maste und Mastfundamente B11 und B12 sowie die Leiterseile zwischen den Masten B10 und
B15 wurden bereits zurückgebaut. Für die verbliebenen Speiseleitungsmaste und Fundamente
sowie die Leiterseile ist der komplette Rückbau einschließlich der Mastfundamente geplant.
Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der (Vorhabenträgerin) vom 17.04.2026 für das
genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
in Verbindung mit § 18a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben
einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden
Grundstücke in der Gemeinde Blankenheim beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit
verfahrensleitender Verfügung vom 02.06.2026 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die Auslegung des Plans (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen
Unterlagen wird gemäß § 18a Abs. 3 AEG durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit
vom 22.06.2026 bis einschließlich 21.07.2026
bewirkt.
Die Unterlagen sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben finden Sie im Antrags- und
Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter
https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-karte.html
Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung
gestellt werden. Hierfür ist die Anhörungsbehörde während der Dauer der Veröffentlichung im
Internet vom 22.06.2026 bis einschließlich 21.07.2026 schriftlich unter der Adresse: Eisenbahn-
Bundesamt, Außenstelle Halle, Ernst-Kamieth-Str. 5, 06112 Halle (Saale), oder per E-Mail an
zu kontaktieren (§ 18a Abs. 3 Satz 2 AEG).
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 18a Abs. 4
Satz 1 AEG bis zwei Wochen nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist – bis einschließlich
04.08.2026 – beim Eisenbahn-Bundesamt Einwendungen gegen den Plan erheben. Die2. 3. 4. 5. 6. Einwendungen sind elektronisch über das Antrags-und Beteiligungsportal des Bundes für
Verkehr und Offshore-Vorhaben zu erheben. Möglich ist es auch, Einwendungen in
schriftlicher Form an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle, Ernst-Kamieth-Str. 5,
06112 Halle (Saale), oder per E-Mail an zu richten. Eine
über die Einwendungsfrist hinausgehende Veröffentlichung der Planunterlagen im Antrags-
und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben verlängert diese
nicht. Die Einwendung soll das Geschäftszeichen des Vorhabens sowie den Vor- und
Nachnamen und die Anschrift des Einwenders / der Einwenderin enthalten.
Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung
mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen
sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG).
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.
Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen
nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.
Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen
Einwendungen und der rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen verzichten (§ 18a Abs. 5
Satz 1 AEG). Weiterhin kann das Eisenbahn-Bundesamt eine Erörterung ganz oder
teilweise in digitalen Formaten durchführen (§ 18a Abs. 6 AEG). Findet ein
Erörterungstermin statt, wird dieser ortsüblich und im Antrags- und Beteiligungsportal des
Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter
https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-
karte.html bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen
erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert
benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch
öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch
eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes
zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne
ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins
beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe
von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung
entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach
zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten
Entschädigungsverfahren behandelt.
Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des
Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der7. 8. Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkannten
Vereinigungen nach § 18b Abs. 3 AEG kann durch Veröffentlichung der Entscheidung im
Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter
https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-
karte.html erfolgen.
Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1
AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein
Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).
Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter
https://beteiligung.bund.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz_node.html.
Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle, 08.06.2026
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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