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Wappen Blankenheim

Herzlich willkommen in Blankenheim. Dies ist die offizielle Internetseite der Gemeinde Blankenheim (Landkreis Mansfeld-Südharz).

Bei uns finden Sie alle Neuigkeiten und Infos.

 

Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren zum Bauvorhaben: "Rückbau Bahnenergieleitung Blankenheimer Tunnel"

Bekanntmachung

über die Auslegung

zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben

Rückbau Bahnenergieleitung Blankenheimer Tunnel

(Geschäftszeichen: 631ppw/013-2026#021)

 

 

Das geplante Bauvorhaben befindet sich entlang der zweigleisigen elektrifizierten Strecke 6343,

Halle (S) Hbf - Hannoversch Münden zwischen km 46,960 und km 48,200 in der Gemeinde

Blankenheim. Die beiden Oberleitungsanlagenabschnitte Bf Blankenheim Trennung und Bf

Blankenheim Kreis waren bislang durch eine Speiseleitungstrasse schaltungstechnisch verbunden.

Die Maste und Mastfundamente B11 und B12 sowie die Leiterseile zwischen den Masten B10 und

B15 wurden bereits zurückgebaut. Für die verbliebenen Speiseleitungsmaste und Fundamente

sowie die Leiterseile ist der komplette Rückbau einschließlich der Mastfundamente geplant.

Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der (Vorhabenträgerin) vom 17.04.2026 für das

genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

in Verbindung mit § 18a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben

einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden

Grundstücke in der Gemeinde Blankenheim beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit

verfahrensleitender Verfügung vom 02.06.2026 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Pflicht zur Durchführung einer

Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die Auslegung des Plans (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen

Unterlagen wird gemäß § 18a Abs. 3 AEG durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit

vom 22.06.2026 bis einschließlich 21.07.2026

bewirkt.

Die Unterlagen sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben finden Sie im Antrags- und

Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter

https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-karte.html

Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung

gestellt werden. Hierfür ist die Anhörungsbehörde während der Dauer der Veröffentlichung im

Internet vom 22.06.2026 bis einschließlich 21.07.2026 schriftlich unter der Adresse: Eisenbahn-

Bundesamt, Außenstelle Halle, Ernst-Kamieth-Str. 5, 06112 Halle (Saale), oder per E-Mail an

zu kontaktieren (§ 18a Abs. 3 Satz 2 AEG).

1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 18a Abs. 4

Satz 1 AEG bis zwei Wochen nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist – bis einschließlich

04.08.2026 – beim Eisenbahn-Bundesamt Einwendungen gegen den Plan erheben. Die2. 3. 4. 5. 6. Einwendungen sind elektronisch über das Antrags-und Beteiligungsportal des Bundes für

Verkehr und Offshore-Vorhaben zu erheben. Möglich ist es auch, Einwendungen in

schriftlicher Form an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle, Ernst-Kamieth-Str. 5,

06112 Halle (Saale), oder per E-Mail an zu richten. Eine

über die Einwendungsfrist hinausgehende Veröffentlichung der Planunterlagen im Antrags-

und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben verlängert diese

nicht. Die Einwendung soll das Geschäftszeichen des Vorhabens sowie den Vor- und

Nachnamen und die Anschrift des Einwenders / der Einwenderin enthalten.

Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen

privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung

mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen

sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG).

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.

Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen

nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.

Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen

Einwendungen und der rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen verzichten (§ 18a Abs. 5

Satz 1 AEG). Weiterhin kann das Eisenbahn-Bundesamt eine Erörterung ganz oder

teilweise in digitalen Formaten durchführen (§ 18a Abs. 6 AEG). Findet ein

Erörterungstermin statt, wird dieser ortsüblich und im Antrags- und Beteiligungsportal des

Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter

https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-

karte.html bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen

erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert

benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch

öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch

eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes

zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne

ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins

beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe

von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung

entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach

zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten

Entschädigungsverfahren behandelt.

Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des

Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der7. 8. Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkannten

Vereinigungen nach § 18b Abs. 3 AEG kann durch Veröffentlichung der Entscheidung im

Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter

https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-

karte.html erfolgen.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1

AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein

Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).

Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter

https://beteiligung.bund.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz_node.html.

Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle, 08.06.2026

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Blankenheim
Do, 18. Juni 2026

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