Gemeinde erhält Bedarfszuweisung vom Land
Die Gemeinde Blankenheim erhält 637.391 Euro vom Land Sachsen-Anhalt. Dabei handelt es sich um Mittel für finanzschwache Kommunen aus dem Ausgleichsstock nach § 17 Finanzausgleichsgesetz. Ein Betrag in Höhe von 115.950 Euro wird mit einer seit Dezember 2010 bestehenden Liquiditätshilfe verrechnet. Somit verbleibt ein Auszahlungsbetrag von 521.441 Euro. Dieser Betrag wird zur Reduzierung des bestehenden Liquiditätskredites genutzt und verringert dadurch die Verschuldung der Gemeinde deutlich. Die Mittel wurden beantragt um Jahresfehlbeträge der Jahre 2006 bis 2012 anteilig auszugleichen. Aufgrund der sparsamen Haushaltsführung ist eine entsprechende Bewilligung erfolgt. Die Haushaltskonsolidierungen muss weiter fortgeführt werden. Mit dem Zuwendungsbescheid wurde eine erneute Anpassung (Erhöhung) der Hundesteuer gefordert.
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