finanzielle Beteiligung an Windenergieanlagen
Erstmalig konnte die Gemeinde einen Vertrag über die finanzielle Beteiligung an Windenergieanlagen abschließen. Mit der Firma Statkraft wurde eine entsprechende Vereinbarung zum Windpark Wimmelburg (nördlich der L 151 gelegen) getroffen. Dieses sieht gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Ausschüttung von 0,2 Cent je kWh eingespeister Strommenge vor. Die Ausschüttung wird aufgeteilt an die Kommunen im Umkreis von 2.500 Metern um die Turmmitte der jeweiligen Windenergieanlage. Für Blankenheim bedeutet dies jährliche Zahlungen von ca. 13.000 Euro. Die Zahlung endet 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage (2027). Damit profitiert die Gemeinde Blankenheim direkt und in garantierter Höhe (bezogen auf die eingespeiste Strommenge) vom Windpark.
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