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Wappen Blankenheim

Herzlich willkommen in Blankenheim. Dies ist die offizielle Internetseite der Gemeinde Blankenheim (Landkreis Mansfeld-Südharz).

Bei uns finden Sie alle Neuigkeiten und Infos.

 

Bebauungsplan Nr. 2 "Wohngebiet Schenkgraben"

Die Gemeinde Blankenheim hat in ihrer Sitzung am 28.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohngebiet Schenkgraben“ 2. Bauabschnitt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch zur Einbeziehung von Außenbe-reichsflächen beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplans gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen. Auf eine Umweltprüfung wird gemäß § 13b Baugesetzbuch i. V. m. § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch verzichtet.

Die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch. Dem Planungsziel zufolge sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnnutzung geschaffen werden. Das Plangebiet schließt unmittelbar an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an.Die Gemeinde Blankenheim hat 1993 für den Ortsteil Klosterrode einen Bebauungsplan zur Errichtung eines Wohngebietes aufgestellt. Dabei wurde die Rechtskraft für den 1. Bauab-schnitt auf einer Fläche von ca. 7 ha zum Bau von Einfamilien-häusern erlangt. Inzwischen ist das Gebiet überwiegend bebaut und der 2. Bau-abschnitt soll planungsrechtlich vorbereitet werden.Durch den Bebauungsplan werden keine Vorhaben zugelassen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Anlage 1 zu dem Gesetz über die Umwelt-verträglichkeit (UVPG) oder nach dem jeweiligen Ländergesetz unterliegen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch, von dem Umweltbericht nach § 2a Baugesetzbuch, von der Angabe nach § 3 Abs. 2, Satz 2 Baugesetzbuch, welche Arten umwelt-bezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusam-menfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 Baugesetzbuch wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch abgesehen; § 4c Baugesetzbuch wird nicht angewendet.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohngebiet Schenkgraben“ 2. Bauabschnitt der Gemeinde Blankenheim mit Begründung liegt in der Zeit vom 22.11.2019 bis zum 23.12.2019 im Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1 in 06311 Helbra, Erdgeschoss Raum 207 während folgender Zeiten:

 

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus. Parallel dazu kann der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohngebiet Schenkgraben“ 2. Bauabschnitt im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

www.verwaltungsamt-helbra.de

unter Bürgerservice-Veröffentlichungen.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schrift-lich oder während der o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Eine Einsichtnahme kann auch nach gesonderter Ver-einbarung erfolgen.Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 27. November 2019

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